Private Rente

Private fondsgebunde Rentenversicherung

Vorteile:
hohe Rendite möglich durch sinnvolle Anlagemöglichkeiten
flexible Beitragszahlung
Zuzahlung möglich
Entnahme möglich (Teilauszahlung)
Wechsel der Anlagestrategie kostenlos möglich
Verrentung und Kapitalauszahlung möglich

Nachteil:
kein Schutz vor Insolvenz oder Harzt IV

Steuerliche Betrachtung der privaten Rentenversicherung

Die resultierenden Zinsen/Dividende während der Ansparzeit sind zunächst vollständig steuerfrei.

Erst zu Beginn der Rentenphase ist lediglich der Ertragsanteil mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Dieser sogenannte Ertragsanteil ist ein Prozentsatz, welcher vom Alter bei Rentenbeginn abhängt. Beim Renteneintrittsalter von 67 Jahren beträgt der Ertragsanteil 17 %. Sie haben Anspruch von 1.000€ aus der Privaten Bruttorente so sind hier lediglich 170,- € steuerpflichtig. Liegt der persönliche Steuersatz dann bei z.B. 25%, so sind nur 42€ der Monatsrente an das Finanzamt abzuführen.

Damit die einmalige Kapitalauszahlung erfolgen kann müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Anlage muss mindestens 12 Jahre gelaufen sein
  • Die Auszahlung darf nicht vor dem vollendeten 62. Lebensjahr erfolgen

Während bei der privaten Rentenversicherung 50% steuerfrei sind, müssen bei den anderen Sparformen wieder 100% versteuert werden.

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